Der Bund fördert energetische Sanierungen über das Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG). Für Maßnahmen an der Gebäudehülle gibt es 15 % der förderfähigen Kosten als Zuschuss — Geld, das Sie nicht zurückzahlen müssen.
Voraussetzung ist unter anderem, dass das Gebäude mindestens fünf Jahre alt ist und die eingebauten Bauteile bestimmte technische Werte erreichen. Das prüfen wir für Sie.
Sie wissen nicht, ob sich das für Sie lohnt?
Der Fördermittelcheck rechnet es Ihnen aus: Sie sehen keine ungefähren Prozentangaben, sondern eine konkrete Summe in Euro — inklusive aller Kosten und der tatsächlichen Ersparnis.
Das Ergebnis bekommen Sie direkt als PDF zum Ausdrucken oder Weiterleiten.
Für die Abwicklung arbeiten wir mit FörderHeld zusammen, einem bundesweit tätigen Förderservice für energetische Sanierungen. Über 1.000 Handwerksbetriebe und mehr als 10.000 Bauherren nutzen den Service bereits. Sie haben dort einen festen Ansprechpartner — vom Antrag bis zur Auszahlung.
Das Honorar richtet sich nach Ihrer Auftragssumme und beginnt bei 149 €. Fällig wird es erst, wenn die Förderzusage vorliegt. Liegt keine Zusage vor, zahlen Sie nichts.
Nein. Auch Mieter können den Antrag stellen, wenn der Eigentümer einverstanden ist.
Die Einreichung beim BAFA erfolgt innerhalb von 24 Stunden werktags. Der Zuwendungsbescheid kommt in der Regel nach drei bis vier Wochen — danach darf gebaut werden. Für die Umsetzung haben Sie anschließend 36 Monate Zeit.
Erst nach der Einreichung beim BAFA. Vorher darf weder angezahlt noch Material bestellt werden, sonst geht die Förderung verloren.
Für die 15 % Grundförderung nicht. Der iSFP bringt seit dem 21. Juli 2026 nur noch bei Investitionen über 30.000 € einen Vorteil — und auch nur für den Anteil darüber. Bei typischen Fenster- und Türmaßnahmen lohnt er sich deshalb meist nicht.
Auch das ist förderfähig, mit gestaffelten Höchstgrenzen je Wohneinheit. Sprechen Sie uns an, wir klären das für Sie.
Wir klären mit Ihnen, ob und in welcher Höhe Ihre Maßnahme gefördert wird. Die Prüfung ist kostenlos und unverbindlich.
Angaben zur Förderung nach dem Stand vom 27.10.2026. Maßgeblich ist immer die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültige Fassung der Förderrichtlinie. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Diese Seite ersetzt keine Energieberatung.
Schreiben Sie uns eine Mail oder rufen Sie an, wenn wir Sie individuell beraten dürfen oder vereinbaren Sie einen Termin, wenn unser Kundendienst Sie unterstützen darf. Wir stehen Ihnen für alle Servicefragen und einen umfassenden Servicecheck gerne zur Verfügung.
